Gutachterliche Stellungnahmen können in unterschiedlichen Situationen dienlich sein, z. B.:
- als Entscheidungshilfe
- als Argumentationsgerüst in Vorbereitung auf Gerichtsprozesse, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren oder z. B. im Rahmen von Betriebsprüfungen
- beim Lösen von Bilanzierungsfragen
Die Stellungnahmen basieren auf den Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens.